Mit der Entscheidung vom 26.02.2020 (I 525 – 2 BvR 2347/15) hat das BVerfG entschieden, dass § 217 StGB (Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung) mit dem Grundgesetz unvereinbar und daher nichtig ist. Hier hatten Sterbehilfevereine, schwerkranke Patienten, die deren Dienste in Anspruch nehmen wollten und Ärzte, die befürchteten, sich bei der palliativmedizinischen Behandlung todkranker Menschen strafbar zu machen, geklagt. Die Verfassungsrichter begründeten ihre Entscheidung damit, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 1 Abs. 1 GG als Ausdruck persönlicher Autonomie auch ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben umfasse. Eine neue gesetzliche Regelung hierzu, wie dieses Recht umzusetzen ist, gibt es bis dato noch nicht, so dass sich alle Handlungen um den assistierten Suizid derzeit in einer rechtlichen Grauzone bewegen.
Allerdings wurden nach einer ersten Orientierungsdebatte zu dem Thema zwischenzeitlich drei Gesetzesinitiativen in den Bundestag eingebracht:
Der Vorschlag aus den Reihen der SPD sieht ein Konzept vor, welches die vom BVerfG betonte Selbstbestimmung gewährleisten soll. Ein assistierter Suizid soll hiernach unter bestimmten Bedingungen möglich sein, aber nicht gefördert werden, soll also grundsätzlich weiterhin strafbar bleiben. So muss die betroffene Person volljährig sein, sich mindestens zwei Mal von einem Facharzt für Psychiatrie untersuchen lassen und sich einem Beratungsgespräch unterziehen, um eine straflose Suizidhilfe in Anspruch nehmen zu können.
Ein weiterer, fraktionsübergreifender, überwiegend aus den Reihen von Bündnis 90/Die Grünen und SPD stammender Vorschlag sieht vor, dass grundsätzlich jeder Mensch einen Anspruch auf Suizidhilfe und zu diesem Zweck unter bestimmten Voraussetzungen Zugang zu tödlich wirkenden Betäubungsmitteln haben soll. Auch hier soll es ein Beratungsgespräch geben, welches aber mindestens zwei Monate vor dem assistierten Suizid erfolgt sein muss, und es muss eine schriftliche Fixierung des Sterbewunsches erfolgen. Patienten, die sich in einer medizinischen Notlage befinden, sollen allerdings schnellere Suizidhilfe erhalten können.
Nach einem weiteren Vorschlag von Abgeordneten der FDP, SPD und Bündnis 90/Die Grünen soll ein Recht auf einen selbstbestimmten Tod gesetzlich normiert und klargestellt werden, dass die Hilfe zur Selbsttötung straffrei möglich ist. So sollen Sterbewillige sich Medikamente zur Selbsttötung verschreiben lassen können, was aber ebenfalls eine entsprechende Beratung voraussetzt, die innerhalb einer bestimmten Zeitspanne vor der Verschreibung erfolgt sein muss.
Die beiden letzteren liberalen Initiativen wollen sich im Anschluss an die Orientierungsdebatte gemeinsam mit einem fraktionsübergreifenden Gruppenantrag zusammenschließen, um zu verhindern, dass sich der Vorschlag der ersten Initiative durchsetzt, der organisierte Suizidhilfe grundsätzlich unter Strafe stellt. Eine Abstimmung könnte noch im ersten Quartal 2023 stattfinden.